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Baden-Württemberg
Anklage fordert fünfeinhalb Jahre Haft nach Feuer im Zweifamilienhaus

Mannheim (dpa/lsw) - Wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung soll eine 57-Jährige nach dem Willen der Staatsanwaltschaft jahrelang ins Gefängnis. Die Frau hat laut Anklage Feuer in ihrer Wohnung gelegt, während ein Stockwerk tiefer zwei Menschen schliefen.

«War es Rache? War es Verzweiflung? Oder war es reiner Hass», fragte der Staatsanwalt am Dienstag vor dem Mannheimer Landgericht. Er forderte eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren. Die Verteidigung sprach sich für ein milderes Urteil aus. Die 57-Jährige schwieg weiter vor Gericht. Das Urteil wird am Mittwoch erwartet.

Der Staatsanwalt sagte, die Angeklagte habe den möglichen Tod der Nachbarn beim Anzünden ihrer Wohnung in Kauf genommen. Die zwei Mieter der darunter liegenden Wohnung hatten sich an einem frühen Morgen im Januar noch in Sicherheit bringen können.

Der Anwalt der 57-Jährigen sagte hingegen: «Sie hat nicht daran gedacht, dass sich das Feuer nach unten ausbreitet.» Seine Mandantin habe niemanden verletzen wollen. Nach seiner Argumentation handelt es sich nicht um einen Mordversuch. Er nannte kein konkreteres Strafmaß.

Für die Mannheimerin sei die Wohnung in ihrem einstigen Elternhaus viel mehr als eine reine Wohnstätte gewesen. «Es war ihr Reich. Diese Wohnung war ihr zentraler Sicherheitsbereich», sagte der Verteidiger. Eine Räumungsklage des neuen Hauseigentümers, an den die Schwester der Angeklagten das Haus im vergangenen Jahr verkauft hatte, habe die Frau in einen «Zustand allerhöchster Verzweiflung» gebracht.

Die 57-Jährige wollte sich auch auf Nachfrage des Richters nach wie vor nicht zu den Vorwürfen äußern. Hellwach verfolgte sie den Prozess, machte sich laufend Notizen. Im Gespräch mit einem psychiatrischen Gutachter soll sie die Brandstiftung eingeräumt haben. Auslöser für die Tat sei die Räumungsklage gewesen

Der Sachverständige sprach von einem «markanten sozialen Rückzug» und einer «gravierenden Vereinsamung» der Frau. Vieles spreche für eine Persönlichkeitsstörung. Die Frau erlebe das Handeln anderer immer als Angriff, befinde sich in einer ständigen Verteidigungshaltung.

Nach den Plädoyers wandte sich der Vorsitzende Richter am Dienstag erneut direkt an die Angeklagte: «Sie haben das letzte Wort.» Die Frau entgegnete: «Ich verzichte darauf.»

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