Betroffen von der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen sind neben Geschäften auch die Gastronomie, Museen und Bibliotheken.
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Baden-Württemberg
FFP2-Masken in Geschäften ab Mittwoch Pflicht in Baden-Württemberg
  • dpa/lsw

Stuttgart. Von diesem Mittwoch an müssen Erwachsene im Südwesten beim Einkaufen eine FFP2-Maske tragen. Die Landesregierung wandelte am Dienstag wie erwartet die bisherige Soll-Bestimmung in der neuen Corona-Verordnung in eine Pflicht um. Die neue Verordnung gilt von diesem Mittwoch an. Betroffen von der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen sind neben Geschäften auch die Gastronomie, Museen und Bibliotheken. In Bussen und Bahnen reicht nun doch weiter eine OP-Maske, diesen Bereich regelt der Bund. Auch in Büros und Betrieben muss keine FFP2-Maske getragen werden.

Das Land will sich für die hoch ansteckende Omikron-Variante des Coronavirus wappnen, auch wenn die Grenzwerte bei der Belastung der Kliniken derzeit nicht überschritten werden. "Der Rückgang der Infektionen ist gestoppt, die Inzidenz steigt wieder", erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). In anderen Bundesländern könne man sehen, "dass sich Omikron in Deutschland rasant verbreitet und die Infektionszahlen explosionsartig in die Höhe schießen". Man müsse davon ausgehen, dass auch im Südwesten wieder mehr Menschen ins Krankenhaus müssen.

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Deswegen werde das Land an der Alarmstufe II mit härteren Einschränkungen festhalten, die zum Beispiel die Schließung von Clubs und Discos umfasst. Für die Quarantäne gibt es ebenfalls neue Regeln: Sie wird für Kontaktpersonen genauso verkürzt wie die Isolierung von Corona-Infizierten. Damit das öffentliche Leben nicht zusammenbricht, hatten Bund und Länder am Freitag vereinbart, die Quarantäne-Regeln zu ändern.

Quarantäne-Änderungen ab Mittwoch

Nach der Änderung müssen Kontaktpersonen gar nicht mehr in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Als "frisch" gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigentest freitesten lassen. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit Omikron infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen - freitesten ist nicht möglich.

Die Landesregierung will zudem an den Ausnahmen für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler festhalten. Die 12- bis 17-Jährigen können auch im Februar mit ihrem Schülerausweis als Testnachweis ins Café, Kino oder zum Fußballtraining.

Kritik von Landtagsabgeordnetem

Erik Schweickert, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVPFraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die neueste Überarbeitung der Corona-Verordnung so: "Die neue Corona-Verordnung der Landesregierung belastet erneut einseitig den Einzelhandel und die Gastronomie. Dort wird zukünftig eine FFP2-Maskenpflicht gelten und diese wird von den Unternehmen durchgesetzt werden müssen – der ÖPNV hingegen wird davon befreit sein." Einmal mehr handle die Landesregierung hier inkonsistent und widersprüchlich. Schweickert fordert daher: "Gleiche Regelungen für alle Bereiche anstatt Sonderopfer von Einzelbranchen."

Ähnlich verhalte es sich mit der Sperrstunde ab 22.30 Uhr in der Gastronomie. Wenn eine Kneipe vor 22.30 Uhr Corona-konform sei, sei sie es nach 22.30 Uhr auch. "Hier handelt es sich nicht um sinnvolle Pandemie-Bekämpfung, sondern Symbolpolitik auf den Rücken der Gastronomen und ihrer Kunden. Die einseitige Belastung einzelner Bereiche muss ein Ende haben – die Pandemie betrifft alle, daher müssen auch alle gleichbehandelt werden", so der Abgeordnete aus Niefern-Öschelbronn.

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